Allgemeine Geschäftsbedingungen Openair Frauenfeld

 

1 Allgemeine Bestimmungen

  • Das Openair Frauenfeld ist ein Festival der First Event AG, im Folgenden „Veranstalterin“ genannt.
  • Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte zum Festival akzeptiert der Erwerber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Inhaber einer Eintrittskarte, der seine Eintrittskarte nicht über die von der Veranstalterin bestimmten Ticketanbieter erworben hat oder sonstwie Inhaber einer Eintrittskarte geworden ist, akzeptiert diese Allgemeinem Geschäftsbedingungen in demjenigen Moment, in dem er die Eintrittskarte in Besitz nimmt.
  • Das Festival findet bei jeder Witterung im Freien statt.
  • Den Anweisungen des Personals der Veranstalterin ist strikte Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis aus dem Festareal ohne Rückerstattung des Kaufpreises für die Eintrittskarte. Zivil- und strafrechtliche Schritte der Veranstalterin bleiben vorbehalten.
  • Das Festareal besteht aus folgenden abgesperrten Teilgeländen: Festivalgelände, VIP Zone, Campingplätze und dem Festivalparkplatz. Zutritt auf das Festareal resp. auf einzelne Teilgelände erfolgt nur mit einer gültigen Eintrittskarte zu den für die jeweilige Kategorie auf der Webseite der Veranstalterin publizierten Zugangszeiten.
  • Der Festivalbesucher ist damit einverstanden, dass er als Teil des Publikums vor, während und nach des Festivals auf Bild-, Ton- und Videoaufnahmen aufgenommen wird. Diese Aufnahmen können von der Veranstalterin und/oder Dritten kommerziell und ohne Entschädigung genutzt und verwertet werden. Auf die Geltendmachung seiner diesbezüglichen Persönlichkeitsrechte verzichtet er ausdrücklich und unwiderruflich.
  • Festivalbesucher müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Unter 16 Jahren ist der Eintritt nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person oder mit schriftlicher Einwilligung einer erziehungsberechtigten Person gestattet. Die Veranstalterin lehnt bei Widerhandhabung jegliche Verantwortung und/oder Haftung ab.

 

2 Programm

  • Die Veranstalterin hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der Darbietungen der Künstler. Die Veranstalterin übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung.
  • Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung den Inhalt und/oder das Programm des Festivals zu ändern.

 

3 Lärmimmissionen

  • Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. An den Eingängen zum und an speziellen Standorten auf dem Festareal werden Gehörschutzpfropfen abgegeben.
  • Die Veranstalterin lehnt jegliche Verantwortung für allfällige Hör- oder Gesundheitsschäden ab.

 

4 Sicherheit

  • Der Ordnungsdienst der Veranstalterin führt an sämtlichen offiziellen Eingängen zum und entlang des Festareals sowie während der gesamten Dauer des Festivals Sicherheits- und Einlasskontrollen durch.
  • Der Ordnungsdienst führt in Absprache / Zusammenarbeit mit den örtlichen Polizeibehörden stichprobenartig Taschenkontrollen und Leibesvisitationen durch.
  • Das Recht, den Festivalbesucher aus wichtigem Grund den Eintritt zum Festareal zu verwehren oder vom Festareal zu verweisen, bleibt vorbehalten. Trifft den Festivalbesucher keine Schuld, kann die Veranstalterin nach eigenem Ermessen den Kaufpreis der Eintrittskarte zurückerstatten. Die Nichteinhaltung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt einen wichtigen Grund dar.

 

5 Zugang zum und Verhalten auf dem Festareal

5.1 Verkehr

  • Parkieren auf den Zufahrtsstrassen zum Festareal und auf dem Festareal (exkl. Festivalparkplätze) ist strengstens untersagt.
  • Fahrzeuge, die auf den Zufahrtsstrassen oder nicht auf dem Festivalparkplatz abgestellt sind, werden ohne Voranmeldung und auf Kosten des Halters abgeschleppt. Der Fahrzeughalter wird kostenpflichtig und hat alle Aufwendungen zu tragen, sobald der Abschleppdienst bestellt ist.
  • Das Parkieren von Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Es sind nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel zu benützen.

5.2 Eintritt

  • Die Eintrittskarte muss an den offiziellen Kassen und Tauschstationen der Veranstalterin gegen ein Kontrollarmband getauscht werden. Das Kontrollarmband ist persönlich und nicht übertragbar.
  • Jede Person, die das Festareal (exkl. Festivalparkplatz) betritt, muss das Kontrollarmband vor Betreten fest verschlossen um das Handgelenk tragen.
  • Beschädigte und nicht fest um das Handgelenk getragene Kontrollarmbänder berechtigen nicht zur Inanspruchnahme der Leistungen der Veranstalterin, insbesondere nicht zum Eintritt, und sind ungültig.
  • Das Kontrollarmband berechtigt je nach Bändel zum Eintritt in das Festivalgelände, die Campingplätze und die VIP Zone während der auf der Eintrittskarte genannten Zeitdauer.
  • Verlorene Eintrittskarten, Freikarten oder Kontrollarmbänder werden grundsätzlich nicht ersetzt.
  • Personen, welche sich ohne ordnungsgemäss befestigtes Armband auf dem Festareal (exkl. Festivalparkplatz) aufhalten, werden weggewiesen und verzeigt.
  • Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Einlasszeiten zu ändern. Für Verzögerungen beim Einlass übernimmt die Veranstalterin keine Haftung.

5.3 Aufnahmen

  • Bild-, Ton-, Film- und Videoaufnahmen der am Festival auftretenden Künstler sind nicht erlaubt. Aufnahmen für den privaten Gebrauch sind grundsätzlich gestattet.
  • Die kommerzielle Nutzung und Verwertung von Bild-, Ton,- Film- und Videoaufnahmen von den am Festival auftretenden Künstlern, von Festivalbesuchern oder der Festivalinfrastruktur ist untersagt.
  • Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.

5.4 Weitere Regeln

  • Verbotene Gegenstände und Tiere auf dem Festareal sind:
    • Sonnen- und Regenschirme sowie (Fahnen-) Stangen
    • Sämtliche Schuss-, Sprüh-, Stich-, Schlag-, und Hiebwaffen wie auch andere als gefährlich eingestufte Gegenstände, insbesondere auch Taschenmesser (Sackmesser)
    • Kameras mit digitalen oder analogen Spiegelreflexkameras mit/ohne Wechselobjektiven, Film- und Videokameras sowie Audioaufnahmegeräte
    • Selfie- und GoPro-Sticks usw.
    • Drohnen und andere flugtaugliche Geräte, mit oder ohne Kameras
    • Rollerblades, Skate- und Kickboards, Rollschuhe, Fahrräder, Kinderwagen usw.
    • Glas
    • Pyrotechnische Gegenstände, Petarden, Trockeneis
    • Stroh (-ballen) und ähnliche Produkte
    • Hausrat, Sofas usw.
    • Tiere
  • Auf die Campingplätze dürfen pro Person einmalig 3 Liter Getränke in frei wählbaren Einheiten mitgebracht werden, auf alle anderen Teilgeländen nicht.
  • Es besteht ein einfaches Depotsystem für jegliche Art von Zelten. Unabhängig ob Pavillonzelt, Igluzelt, Militärzelt oder andere Varianten – für jedes Zelt ist ein Depot von CHF 20.00 zu zahlen. Die CHF 20.00 werden am Ende des Festivals am Ausgang bei Vorweisen des Zeltes (inkl. Jeton) zurückerstattet.
  • Auf jedes gekaufte Getränk auf dem Festareal wird ein Depot von CHF 2.00 erhoben. Das Depot wird an allen Bars und Getränkeständen zurückerstattet. Ein organisiertes Sammeln von Depots durch Einzelpersonen oder Organisationen – selbst unter dem Deckmantel „guter Zweck“ – ist ohne vorgängige Absprache mit der Veranstalterin verboten. Bei Zuwiderhandlungen werden diese Personen vom Festareal verwiesen, ohne Rückerstattung des Kaufpreises für die Eintrittskarte.
  • Der Aufenthalt auf dem abgesperrten Campingplatz ist nur mit einem Festivalticket zu den durch die Veranstalterin kommunizierten Öffnungszeiten gestattet.
  • Das Übernachten auf dem Festareal von Sonntag auf Montag ist generell untersagt.
  • Auf dem Festareal dürfen ohne Erlaubnis der Veranstalterin keine Feuer entfacht werden.

 

6 Eintrittskarten

  • Eintrittskarten sind nur über die von der Veranstalterin bestimmten Ticketanbieter zu kaufen.

6.1 Kein Rückgabe- oder Rückerstattungsanspruch

  • In keinem Fall besteht ein Rückgaberecht der Eintrittskarte oder ein Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis der Eintrittskarte.
  • Die Festivalbesucher anerkennen insbesondere auch, dass es im Lineup des Festivals jederzeit, auch kurzfristig, zu Änderungen kommen kann; sei es, dass sich Auftrittszeiten verschieben, sei es, dass ein Künstler gar nicht auftritt. Auch diese und ähnliche Sachverhalte begründen weder ein Rückgaberecht der Eintrittskarte noch einen Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis der Eintrittskarte.

6.2 Weiterverkauf von Eintrittskarten

  • Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkaufs ist untersagt. Die Veranstalterin führt entsprechende Kontrollen durch und kann die für den Zweck des Weiterverkaufs erworbenen Eintrittskarten sperren und für ungültig erklären. Zivil- und strafrechtliche Schritte bleiben vorbehalten.

 

7 Haftung

  • Soweit gesetzlich zulässig, ist jegliche Haftung der Veranstalterin für ihr eigenes und für das Verhalten ihrer Hilfspersonen ausgeschlossen. Die Veranstalterin und ihre Hilfspersonen haften insbesondere nicht für Körper- oder Vermögensschäden, die Festivalbesuchern von Dritten (z.B. Standbetreiber) zugefügt werden.
  • Die Veranstalterin ist für verlorengegangene oder gestohlene Sachen nicht verantwortlich. Fundsachen werden nach dem Festival dem Fundbüro Frauenfeld abgegeben.

 

8 Schlussbestimmungen

  • Muss das Festival aufgrund höherer Gewalt (z.B. Krieg, Tod oder Krankheit eines Künstlers, Unwetter, Katastrophen, Unruhen, Terrorismusgefahr, -warnung oder -akt, Epidemien, Pandemien, behördliches Verbot oder unverschuldete Nichtbewilligung des Festivals etc.) abgesagt oder verschoben werden, besteht weder ein Anspruch auf Rückgabe der Eintrittskarte noch auf Rückerstattung des Kaufpreises der Eintrittskarte, sondern die Eintrittskarte kann nur gegen eine Eintrittskarte für die nächste Ausgabe des Festivals umgetauscht werden. In Ausnahmefällen kann die Veranstalterin nach eigenem Ermessen und einzelfallweise entscheiden, ob stattdessen der Kaufpreis der Eintrittskarte, abzüglich einer Handlingsgebühr von 10% des Kaufpreises (maximale Handlingsgebühr CHF 50.00), zurückerstattet wird. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
  • Muss das Festival aufgrund höherer Gewalt unterbrochen oder abgebrochen werden, besteht weder ein Anspruch auf Rückgabe der Eintrittskarte, auf Rückerstattung des Kaufpreises der Eintrittskarte noch auf Umtausch für die nächste Ausgabe des Festivals. Als Unterbruch des Festivals gilt jede ab Eröffnung des Festivals erfolgte temporäre Unterbrechung des Festivals (z.B. wegen Unwetters). Als Abbruch des Festivals gilt jeder ab Eröffnung des Festivals erfolgter Abbruch des Festivals (z.B. wegen behördlichen Verbots).
  • Änderungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
  • Nebenabreden bestehen keine.
  • Die Veranstalterin behält sich die jederzeitige Änderung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Änderungen gelten als akzeptiert, sofern ihnen nicht innert 30 Tagen nach Publikation widersprochen wird.
  • Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ausschliesslich das Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des Wiener Kaufrechts. Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten wird ausschliesslich Frauenfeld, Schweiz, vereinbart.

 

Dezember 2022